Satzung der Festspiele Balver Höhle e. V.
Der Verein führt den Namen: “Festspiele Balver Höhle e. V.”. Er hat seinen Sitz in Balve und ist im Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
- Vorsitzende/r
- Eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n
- Ein/e Schatzmeister(in)
- Ein/e Schriftführer(in)
- Ein/e techn. Leiter(in)
- Ein/e Mediensprecher(in)
- Ein Ensemblesprecher/in
- Ein/e Marketingberater(in)
- Zwei (Ein/e) Beisitzer(in) (ein/e 1. und ein/e 2. Beisitzer(in)
Schriftführer(in), techn. Leiter(in), Mediensprecher(in), Ensemblesprecher(in), Marketingberater/in, Beisitzer(in)
Der erweiterte Vorstand im Sinne der Satzung besteht aus
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und verlangt die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder. Im Falle mangelnder Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung vorschriftsmäßig mit derselben Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vereinsmitglieder die Auflösung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschließen kann. Das ist in der Einladung zu vermerken.
(1) Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Auszeichnungen, Bankverbindung und weiter dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Vereinbarung oder Nutzung entgegensteht.
(2) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des DSGVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht eingegangen werden. Nach Ausscheiden des Mitgliedes werden sämtliche personenbezogenen Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht.
(3) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die üblichen Veröffentlichungen in der Presse, im Internet sowie Aushängen am „Schwarzen Brett“. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z.B. Übermittlung an Dritte) ist – mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den jeweiligen Verband, sowie Dachverbänden zum Zwecke von Ehrungen – nicht zulässig.
(4) Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Homepage des Vereins erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitgliedes werden von der Homepage des Vereins entfernt.
(5) Mit Beitritt erklärt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Foto-/Video- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen des Vereins, auf denen das Mittglied abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen des Vereins, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften, sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook veröffentlich werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend des Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.
Die Satzung wurde am 20. Januar 2015 beschlossen. Die Punkte Vorstand 7.1. und Kassenprüfer 8.1 und 8.2 wurden am 8. März 2016 beschlossen. Der Punkt Vorstand 7.6 wurde am 15.01.2019 beschlossen. Der Punkt Datenschutzregelungen 12 wurde am 16.04.2019 beschlossen.